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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (aktualisiert: 03.03.2025)

der HERBECTUS LTD 27 Old Gloucester Street London, WC1N 3AX United Kingdom, E-Mail: info@herbectus.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte, die über den
Online-Shop herbectus.de und den Nutzern („Käufer“) mit der Herbectus abgeschlossen werden
und den Erwerb von Sachen („Produkte“) zum Gegenstand haben. Die folgende Nutzung der
maskulinen Form des Begriffs „Käufer“ dient ausschließlich der leichteren Lesbarkeit. Er wird
insbesondere wertneutral für weibliche, männliche und nicht-binäre Menschen gebraucht.

2. Vertragsschluss

Das Einstellen und für Käufer Sichtbarmachen von Produkten stellt eine von Herbectus verbindliche auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtete Willenserklärung dar. Durch Klicken auf den „Sofort Kaufen“-Button gibt der Käufer seine auf Abschluss eines Kaufvertrags gerichtete Willenserklärung ab.

3. Versand der Produkte; Rücktritt

Gekaufte Produkte werden zeitnah versandt. Der Käufer kann von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn nicht innerhalb von sieben Werktagen mindestens eine Zustellung versucht wurde. Er bekommt im Falle des Rücktritts den bereits gezahlten Kaufpreis erstattet. Der Rücktritt ist Herbectus unter Angabe der Transaktionsnummer über die eingangs angegebene E-Mailadresse zu erklären. Der Händler zum Rücktritt berechtigt. Dem Kunden werden geleistete Zahlungen erstattet.

4. Einräumen eines Widerrufsrechts; Ausnahmen

Der Käufer hat ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 1 BGB.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn es sich beim Käufer um einen Unternehmer handelt. Das Widerrufsrecht gilt ferner nicht für Verbraucher, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union liegt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt, soweit diese Anwendung finden.
Die Widerrufsbelehrung sowie eine freiwillig nutzbares Widerrufs-Formular finden sich am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Eigentumsvorbehalt

Tritt Herbectus in Vorleistung, behält sie sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an dem/den gekauften Produkt(en) vor („Vorbehaltsware“). Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
Solange Herbectus Eigentümerin der Vorbehaltsware ist, hat der Käufer die Herbectus unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Vorbehaltsware zu unterrichten und den Dritten auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen. Änderungen im Besitz oder der Anschrift hat der Käufer der LGI unverzüglich anzuzeigen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten.
Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware dennoch, tritt er der Herbectus bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Herbectus nimmt die Abtretung hiermit an.

6. Gewährleistungsrecht und Verjährung

Ist der Käufer ein Unternehmer, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit einer
Gewährleistungsfrist von einem Jahr beim Kauf neuer Produkte. Im Übrigen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Ist der Käufer ein Verbraucher, bleiben die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte unberührt.
Die Verjährungsfrist für neue Produkte beträgt zwei Jahre und für gebrauchte Produkte ein Jahr.
Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat.
Die Haftung der Herbectus aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, soweit dieses anwendbar ist.

7. Sonstige Haftung

Herbectus haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt
wesentliche Pflichten eines Vertrages, die erfüllt werden müssen, um das festgelegte Vertragsziel zu erreichen. Erfolgte die Kardinalspflichtverletzung fahrlässig, haftet Herbectus nur für den vorhersehbaren Schaden. LGI haftet auch für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte
Sachschäden und Vermögensschäden. Ferner haftet Herbectus für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Personenschäden. Herbectus haftet auch, soweit ein zwingender gesetzlicher Haftungsanspruch besteht (z.B. aus Produkthaftungsgesetz). Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

8. Datenschutz

Herbectus verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Käufer zu schützen und ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Grundlage hierzu sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679). Die vom Käufer erhaltenen personenbezogenen Daten werden zehn (10) Jahre gespeichert. Der Käufer hat aber jederzeit das Recht auf Löschung seiner personenbezogenen Daten. Die Geltendmachung der Löschung ist Herbectus in Textform mitzuteilen.
Herbectus wird die Daten ausschließlich dazu verwenden, um den mit dem Käufer abgeschlossenen
Vertrag erfüllen zu können. Eine weitere Verwendung der erhobenen Daten, z.B. zu
Werbezwecken, erfolgt ohne Einwilligung des Käufers nicht.
Herbectus ist verpflichtet, vor der Verarbeitung der Daten ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen. Diese Maßnahmen sollen die Daten insbesondere vor unerlaubter Weitergabe oder verbotenem Zugang und gegen alle anderen ungesetzlichen Formen der Verarbeitung schützen.
Die Daten werden nur innerhalb der EU und sicheren Drittländern (zum Beispiel Kanada)
verarbeitet: Adequacy decisions (europa.eu)

Im Fall einer Auftragsdatenverarbeitung für Herbectus durch einen Dritten ist Herbectus verpflichtet, einen
Verarbeiter zu wählen, der einen technischen und organisatorischen Schutz entsprechend dieses Abschnitts "Datenschutz" gewährleisten kann. Im Falle einer Auftragsdatenverarbeitung wird Herbectus auch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dienstleister gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO abschließen.
Herbectus räumt Käufern, deren Daten an ihn übermittelt werden oder zu denen er Zugang erhält, das Recht auf Einsichtnahme, Korrektur und Löschung ein.

9. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-
Plattform) bereit. Diese OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit vertraglichen Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Die E-Mail-Adresse der Herbectus ist in der Widerrufsbelehrung angegeben. Herbectus ist zur Beilegung von
Streitigkeiten mit Verbrauchern vor einer Schlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen des Händlers mit dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (UN-Kaufrecht; CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so gelten die zwingenden
Verbraucherschutzgesetze des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese einen weitergehenden Schutz aufweisen.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen des Vertrages zwischen Herbectus und dem Käufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
Der Vertrag zwischen Herbectus und Käufer enthält die Gesamtheit der zwischen den Parteien
bestehenden Vereinbarungen. Andere Vereinbarungen, sonstige Nebenabreden oder
Geschäftsbedingungen bestehen nicht.
Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unberührt.
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen des zwischen Herbectus und Käufer abgeschlossenen Vertrages inkl. dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend bei Vertragslücken.

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